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Schädlingsbekämpfung Gewerbe Affalterbach: Vorsorge mit Monitoring und Nachweisen

Ob Küche, Praxis, Laden oder Lagerhalle: Brauchen Sie eine planbare Schädlingsvorsorge mit sauberen Belegen? Für die Schädlingsbekämpfung im Gewerbe betreut unser Team der ALL.EX Schädlingsbekämpfung GmbH auch Betriebe in Affalterbach: mit Begehung, Monitoring in festen Abständen und dokumentierten Kontrollbesuchen. Unser Schwerpunkt in der Gemeinde bleiben Privathaushalte, für Betriebe ergänzen wir das um Wartung und Nachweise. Die Aufsicht über Küchen und Lebensmittelhandel führt das Landratsamt Ludwigsburg mit seinem Fachbereich 55, und die Rattenpflichten der Gemeinde gelten auch für Lager- und Schuttplätze.

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Mitarbeiter der ALL.EX bei der Kontrolle einer GastronomiekücheFoto: ALL.EX

Von der Praxis bis zum Lager: Betriebe, die wir betreuen

Wir sind für Gastronomie, Büro, Praxis, Einzelhandel und Lager im Einsatz, jeweils mit einem Plan, der zu Räumen und Abläufen passt. Diskretion gilt dabei wie bei Privatkunden: Wir fahren in unbeschrifteten Wagen vor und arbeiten in neutraler Kleidung.

  • Gastronomie und Küchen

    Küchen, Vorratsräume und Abfallplätze, in denen Lebensmittel lagern oder verarbeitet werden.

    • Monitoring
    • Kontrollbericht
  • Büro und Praxis

    Teeküchen, Wartebereiche und Archive, wo Diskretion gegenüber Kundschaft und Patienten zählt.

    • diskret
    • Nachkontrolle
  • Einzelhandel

    Verkaufsflächen, Anlieferung und Lagerräume mit wechselnder Ware und Kartonagen.

    • Wartungsvertrag
  • Lager

    Hallen und Außenflächen, an denen Schadnager über Tore und Rampen eindringen können.

    • Köderstellen
    • Lageplan

Vorbeugung im Betrieb: Monitoring in festen Abständen

Monitoring heißt bei uns: Nach der Begehung stellen wir Monitore an vorher vereinbarten Stellen auf, kontrollieren sie im festen Takt und werten jede Kontrolle aus. So zeigt sich ein Befall früh, und die Bekämpfung kann gezielt ansetzen, statt flächig zu behandeln.

  • Begehung aller Räume und Außenbereiche mit Blick auf Eintrittswege
  • Monitore und Köderstellen an festgelegten, im Plan verzeichneten Punkten
  • Kontrolle jeder Station im vereinbarten Intervall
  • Auswertung und Maßnahmenvorschlag bei auffälligen Befunden

Wartungsverträge für Betriebe

Wer das möchte, bekommt Nachkontrollen oder einen regelmäßigen Wartungsvertrag, in dem Intervalle und Leistungsumfang festgeschrieben sind. Die Laufzeit und die Zahl der Kontrollen richten sich nach Branche, Fläche und bisherigen Befunden. Ändert sich die Lage, etwa durch einen Umbau oder neue Lagerflächen, passen wir den Plan gemeinsam mit Ihnen an.

Ihre Nachweise: Lageplan der Köderstellen und dokumentierte Kontrollbesuche

Jede Kontrolle wird dokumentiert, und die Köderstellen sind in einem Lageplan verzeichnet. Die Befallshistorie Ihres Betriebs können Sie in unserem Online-Dokumentationssystem iODS einsehen und bei Bedarf vorlegen. Bei einer Kontrolle durch die Behörde hilft es, wenn Befunde und Maßnahmen Schritt für Schritt nachvollziehbar sind.

Welche Dokumentation Betriebe von uns erhalten

  • Lageplan mit allen Monitoren und Köderstellen
  • Kontrollprotokoll zu jedem Besuch mit Befund und Maßnahme
  • Befallshistorie im Online-System iODS
  • Empfehlungen zu baulichen oder organisatorischen Punkten

Köder gegen Schadnager legen wir in gesicherten Köderstationen aus, denn eine offene Auslage von Fraßködern mit Antikoagulanzien ohne Köderstation ist laut Umweltbundesamt grundsätzlich untersagt. Wer Rodentizide verwendet, deren Zulassung auf geschulte berufsmäßige Verwender beschränkt ist, braucht dafür nach § 15c GefStoffV Sachkunde.

QuellenUmweltbundesamtRodentizideBundesamt für Justiz§ 15c GefStoffV

So läuft die Betreuung: Begehung, Maßnahmen, Kontrollintervall

  1. Erstgespräch

    Sie schildern Branche, Flächen und bisherige Befunde, wir beraten unverbindlich.

  2. Begehung

    Wir sehen uns Räume, Anlieferung und Abfallplätze an und legen die Stationen fest.

  3. Maßnahmen

    Bei Befall bekämpfen wir gezielt und schließen Zugänge, sonst beginnt das Monitoring.

  4. Kontrollintervall

    Wir prüfen im vereinbarten Rhythmus und halten jedes Ergebnis fest.

§ 22 der Polizeiverordnung: Rattenpflicht auch auf Lager- und Schuttplätzen

Nach § 22 der Polizeiverordnung der Gemeinde, der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung, müssen Grundstückseigentümer festgestellten Rattenbefall unverzüglich der Ortspolizeibehörde anzeigen und eine Rattenbekämpfung nach den Vorschriften der Verordnung durchführen. Die Pflicht gilt auch für Eigentümer von Kanalisationen, Garten- und Parkanlagen, Ufern, Wassergräben, Dämmen, Lager- und Schuttplätzen sowie Friedhöfen.

Neben dem Eigentümer ist nach § 22 Absatz 2 auch verantwortlich, wer die tatsächliche Gewalt über das Grundstück ausübt. Besteht bei Ratten oder anderen Schadnagern die begründete Gefahr, dass sich Erreger verbreiten, liegt die Anordnung der nötigen Maßnahmen in Baden-Württemberg bei der Ortspolizeibehörde, die dabei einer Empfehlung des Gesundheitsamts folgt.

QuellenGemeinde AffalterbachPolizeiliche Umweltschutz-VerordnungLandtag von Baden-WürttembergDrucksache 17/8747

Lebensmittelüberwachung und Betriebshygiene: Fachbereich 55 im Landratsamt Ludwigsburg

Die Lebensmittelüberwachung liegt nicht beim Rathaus, sondern beim Fachbereich 55 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ludwigsburg. Er geht Hinweisen zur Betriebshygiene nach und führt Regelkontrollen durch. Für Küchen, Bäckereien und den Handel mit Lebensmitteln gilt zudem das EU-Lebensmittelhygienerecht der Verordnung (EG) Nummer 852/2004; unsere Lagepläne und Protokolle zeigen, wie Sie die Schädlingsvorsorge organisiert haben.

QuellenLandratsamt LudwigsburgLebensmittel- und BedarfsgegenständeüberwachungEUR-LexVerordnung (EG) Nr. 852/2004

Ausschank im Freien: Behälter für Speisereste nach § 12

§ 12 der Polizeiverordnung, überschrieben „Verkauf von Lebensmitteln im Freien“, ist knapp gefasst: Wer Essen und Getränke ausgibt, die gleich vor Ort verzehrt werden, muss für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter aufstellen. Bei der Begehung eines Gastronomiebetriebs sehen wir uns Abfallplätze und Behälter deshalb mit an.

QuellenGemeinde AffalterbachPolizeiliche Umweltschutz-Verordnung

Betriebe in Affalterbach: Industriegemeinde mit über 4.000 Arbeitsplätzen

Die Gemeinde beschreibt sich selbst als moderne Wohn- und Industriegemeinde mit dörflichem Charakter und nennt über 4.000 Arbeitsplätze.

Die ALL.EX Schädlingsbekämpfung GmbH, Fellbach, liegt rund 11 km Luftlinie entfernt; ihr Zertifikat nach DIN EN 16636 stammt von TÜV Rheinland, und die ALL.EX zählt zu den Mitgliedern im Verbund Regionaler Schädlingsbekämpfer e.V. Ob Handwerksbetrieb mit Halle oder Praxis im Ortskern: Wir planen die Betreuung nach Fläche und Nutzung. Für Privathaushalte gilt unser Angebot auf der Startseite.

QuellenGemeinde AffalterbachAffalterbach heuteCertipediaDIN EN 16636 ALL.EX

Häufige Fragen von Betrieben

Betrifft die Rattenpflicht der Polizeiverordnung in Affalterbach auch Lagerplätze?

Ja, § 22 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung nennt ausdrücklich auch Eigentümer von Lager- und Schuttplätzen. Festgestellter Rattenbefall ist der Ortspolizeibehörde anzuzeigen und nach den Vorschriften der Verordnung zu bekämpfen.

Wer überwacht in Affalterbach die Betriebshygiene von Lebensmittelbetrieben?

Das übernimmt der Fachbereich 55 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Ludwigsburg. Beim Rathaus liegt diese Aufgabe nicht.

Was müssen Betriebe in Affalterbach beim Ausschank im Freien vorhalten?

Geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle; das verlangt § 12 der Polizeiverordnung von allen, die im Freien Essen und Getränke zum Verzehr vor Ort ausgeben. Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob ein Schädlingsproblem besteht.

Kann die Ortspolizeibehörde einem Betrieb die Bekämpfung von Ratten vorschreiben?

Ja. Droht die Verbreitung von Erregern, ordnet die Ortspolizeibehörde eine Bekämpfung an, gestützt auf eine Empfehlung des Gesundheitsamts. § 28 der Polizeiverordnung erlaubt ihr zudem, eine allgemeine Rattenbekämpfung im gesamten Gemeindegebiet oder in Teilen davon anzuordnen.

Ist ALL.EX nach DIN EN 16636 zertifiziert?

Ja. Das Zertifikat nach DIN EN 16636 hat TÜV Rheinland der ALL.EX Schädlingsbekämpfung GmbH ausgestellt. Der Eintrag lässt sich im Register Certipedia nachprüfen.

Wovon hängen bei Gewerbekunden die Kosten ab?

Entscheidend sind Fläche, Zahl der Stationen, Kontrollintervall, Befallslage und der gewünschte Dokumentationsumfang. Ein transparentes Angebot erstellen wir nach der Begehung.

Betreuung für Ihren Betrieb anfragen

Schreiben Sie uns, um welche Branche und welche Flächen es geht. Danach rufen wir zurück und schlagen einen Termin für die Begehung vor.

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Stand: 6. November 2026 · Kontakt

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